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Reglement (PDF) |
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Das Reglement enthält Weisungen der Schulbehörden, des Schulteams, Auszüge aus dem Schulgesetz und der Schulverordnung. |
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Es orientiert die Eltern und Jugendlichen und gewährleistet einen geordneten Schulbetrieb. |
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| 1. Zielsetzungen der
Schule |
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Die Schule dient der Bildung und Erziehung
der Schülerinnen und Schüler. |
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Sie unterstützt die ganzheitliche Entwicklung der Jugendlichen und bemüht sich, diese zu selbständigen und toleranten Menschen zu erziehen, die der Gemeinschaft und der Umwelt gegenüber verantwortungsbewusst handeln. |
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Sie ist der christlich-abendländischen Kultur und den demokratischen Grundsätzen verpflichtet. |
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Sie vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine zeitgemässe und ihrer Begabung entsprechende Ausbildung. |
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Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine leistungs-orientierte Gesellschaft vor. |
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| 2. Verantwortung der
Eltern |
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Die Eltern sind für die Erziehung und Bildung
der Jugendlichen erstverantwortlich. |
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Sie kontrollieren den Lernerfolg und bleiben im
Kontakt mit den Lehrpersonen durch das gemeinsame Gespräch. |
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Sie sorgen für genügend Erholung und
sinnvolle Freizeitbeschäftigungen. |
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Sie unterstützen die Lehrpersonen und Schulbehörden. |
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| 3. Verantwortung der
Lehrpersonen |
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Die Lehrperson ist verpflichtet, |
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• die Jugendlichen gemäss den Zielsetzungen
des Schulgesetzes auszubilden, zu fördern und zu erziehen.. |
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• den Jugendlichen und im Schuldienst tätigen
Personen Achtung und Wertschätzung entgegenzubringen. |
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• die körperliche, seelische und geistige
Integrität der Jugendlichen zu respektieren. |
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• das schulische Interesse sowie das selbständige
Denken und Handeln der Jugendlichen zu wecken und zu fördern. |
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• die Verantwortung für die ihnen anvertrauten
Jugendlichen im Rahmen des Auftrages zu übernehmen. |
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• den Unterricht gewissenhaft vorzubereiten,
diesen gemäss Lehrplan zu erteilen und auszuwerten. |
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• mit den Eltern, Behörden, Schuldiensten,
der Schulleitung und dem Schulteam zusammenzuarbeiten. |
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• bei der Gestaltung und an der Entwicklung
des Schullebens fördernd mitzuarbeiten. |
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• sich regelmässig weiterzubilden. |
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| 4. Verantwortung der
Jugendlichen |
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Die Jugendlichen |
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• erscheinen pünktlich und mit dem gewünschten
Material zum Unterricht |
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• arbeiten aktiv mit und kommen den Weisungen der Lehrpersonen sowie den schulhausinternen Weisungen nach. |
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• begegnen Mitschülerinnen und Mitschülern
sowie den Lehrpersonen und weiteren im Schulbetrieb tätigen Personen
mit Achtung, Wertschätzung und gegenseitigem Verständnis. |
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• tragen Verantwortung für die Gemeinschaft,
für die Klasse, die Schule und gestalten sie mit. |
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• erledigen die Schularbeiten und die Hausaufgaben
sorgfältig und selbständig. |
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• tragen Sorge zum Eigentum der Jugendlichen
und der Schule. |
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• unterlassen den Genuss von Tabak, Alkohol
und Drogen innerhalb des Schulareals und bei auswärtigen Schulanlässen. |
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• halten die Schulhausordnung ein. |
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| 5a. Absenzen |
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Als Absenz gilt die nicht voraussehbare beziehungsweise
nicht bewilligte Abwesenheit von der Schule. |
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Jede Lehrperson führt Kontrolle über die Absenzen. |
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Absenzen, die nicht innerhalb von 3 Tagen seit der Absenz begründet werden, gelten als unentschuldigt. Vorbehalten bleiben triftige Gründe für die Unterlassung. |
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Die Lehrperson meldet unentschuldigte Absenzen
den Eltern und dem Schulleiter bzw. dem Schulrat. |
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Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist das unterschriebene
Absenzenheft unaufgefordert den Klassen- und Fachlehrpersonen zu zeigen. |
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| 5b. Beurlaubung |
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Als Beurlaubung gilt die bewilligte Abwesenheit
von der Schule von mindestens einem Schulhalbtag. |
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Die Eltern können ihr Kind bis zu 4 Schulhalbtagen
in eigener Kompetenz vom Schulunterricht dispensieren. |
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Die Lehrperson kann bis zu 6 Schulhalbtagen dispensieren. |
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Für längere Beurlaubung ist die Schulleitung zuständig. |
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Jede Lehrperson führt Kontrolle über
die Beurlaubungen. |
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Beurlaubung am Anfang des Schuljahres sind nicht
möglich. |
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Für das Urlaubsgesuch ist das entsprechende
Formular rechtzeitig bei der Lehrperson anzufordern. |
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Das Urlaubsformular enthält alle nötigen
Informationen. |
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| 6. Disziplinar-Massnahmen |
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Gegen Schülerinnen und Schüler, die das Reglement der Oberstufe Bernarda, die Schulhausordnung oder die Anordnungen der Lehrpersonen nicht einhalten oder den Schulbetrieb auf andere Weise untragbar stören, werden Disziplinarmassnahmen getroffen. |
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Vorgehen bei Disziplinarmassnahmen: |
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• Gespräch mit der/dem Jugendlichen |
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• Gespräch mit den Eltern und der/dem Jugendlichen. Die Abmachungen werden schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben |
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• Werden die Abmachungen nicht eingehalten, führt die Lehrperson mit den Eltern und der/dem Jungendlichen ein weiteres Gespräch, an dem erneut und weitere Abmachungen getroffen werden und auch über die weiteren Schritte informiert wird. Die Abmachungen werden schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben. |
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• Werden die schriftlichen und von den Beteiligten unterschriebenen Abmachungen nicht eingehalten, erteilt die Lehrperson mit Kopie an die Schulleitung eine schriftliche Verwarnung. |
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• Auf Antrag der Lehrperson führt der Schulleiter ein Gespräch mit dem Schulrat, der Lehrperson, den Eltern und der/dem Jugendlichen. Es können weitere Stellen zugezogen werden. Die Abmachungen werden schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben |
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• Schulleitung und Schulrat entscheiden auf Antrag der Lehrperson über weitere Massnahmen: Verweis, befristeter Schulausschluss, endgültiger Schulausschluss (Schulgesetz Art. 51 bzw. Schulverordnung Artikel 35) oder über eine andere Massnahme. Den Eltern ist in jedem Fall das rechtliche Gehör zu gewähren. |
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Genehmigt vom Schulteam Bernarda in Absprache mit der Schulleitung am 20. August 2007. |
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| Anhang zum Oberstufen-Reglement 7. November 2007 |
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| Handy |
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Das Handy ist als Kommunikations- und Informationsmedium für Jugendliche und Erwachsene nicht mehr wegzudenken.

Wir plädieren für einen respektvollen Umgang mit dem Handy.
• Ich versende nur Nachrichten, die ich erhalten möchte.
• Ich lade nur rechtlich legales Material herunter.
Wer illegales Material herunterlädt, macht sich strafbar und hat mit rechtlich/polizeilichen Konsequenzen zu rechnen. |
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Regel
Ich schalte mein Handy innerhalb der Schulhäuser Bernarda, in den Turnhallen und auf dem Feldlisportplatz aus

Massnahmen bei Nichteinhaltung der Regel
Das Handy wird für eine Woche eingezogen. |
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| Kleiderkodex |
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Wir plädieren für saubere und sittliche Kleidung, um uns gegenseitig zu schützen und einander mit dem nötigen Respekt und mit Wertschätzung zu begegnen. |
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Regel
Ich kleide mich so, dass ich andere in keiner Art und Weise provoziere und Mitschülerinnen, Mitschülern, Hauswartspersonal und Lehrpersonen mit Respekt begegnen kann.

Massnahmen bei Nichteinhaltung dieser Regel
Schülerinnen und Schüler, die diese Regel nicht einhalten, werden umgehend gebeten, sich zu Hause entsprechend umzuziehen oder müssen ein von der Schule zur Verfügung gestelltes T-Shirt anziehen. |
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| Schulhausordnung und Reglement der Oberstufe |
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• Wir tragen zu einem guten Schulklima bei.
• Wir respektieren uns gegenseitig, so dass sich alle wohl fühlen. |
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Regel
Ich halte die Regeln der Schulhausordnung ein und trage somit zu einem guten Schulklima bei. |
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Anhang zum Reglement (PDF) |